Kosten eines Gerichtsverfahrens
Durch ein Gerichtsverfahren entstehen Gerichtskosten, die in der Gerichtskostentabelle geregelt sind und Rechtsanwaltskosten nach der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG). Dabei orientiert sich die Höhe der Gebühren an dem jeweiligen Gegenstandswert der eingeklagten Angelegenheit.
Je nach Sachlage können unter Umständen auch Sachverständigenkosten sowie Zeugenkosten anfallen (=Kosten, die einem Zeugen dadurch entstehen, dass er für Sie vor Gericht eine Aussage macht).
Grundsätzlich muss im Zivilrecht derjenige die Kosten insgesamt übernehmen, der das Gerichtsverfahren verliert. Dies gilt im Arbeits- und Familienrecht nur mit erheblichen Einschränkungen.
Kosten einer Erstberatung
Die durch eine „Erstberatung“ entstehenden Kosten liegen üblicherweise – je nach Aufwand zwischen 50,00 Euro bis höchstens 250,00 Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dafür, dass sie uns kennenlernen und uns zunächst ihren Fall umreißen, schildern und wir eine erste Einschätzung – ohne umfangreiche Rechtsprüfung – abgeben, zahlen Sie natürlich nichts.
In einer Erstberatung erfahren Sie etwas über die Handlungsmöglichkeiten, wir besprechen, welche Unterlagen und Informationen zunächst noch fehlen und sie können nach den ersten Eindrücken entscheiden, ob sie uns ihre Angelegenheiten anvertrauen möchten.
Erst dann, wenn Sie uns im Rahmen der Erstberatung beauftragen oder mit einer weiteren Tätigkeit beauftragen, entstehen auf der Grundlage der Rechtsanwaltsgebührenordnung („RVG“) weitere Kosten und Kostenrisiken, dessen Umfang und Grundlagen wir mit Ihnen von Anfang an besprechen.
Im Familienrecht decken die Rechtsschutzversicherungen gewöhnlich die Erstberatungskosten auch dann ab, wenn das betreffende Rechtsgebiet selbst nicht von dem Versicherungsvertrag umfasst ist. Allerdings kann dieser Vorteil durch eine Selbstbeteiligungsklausel im Versicherungsvertrag verloren gehen.
Wenn Sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben, bringen Sie die Police am besten mit. Wir klären auch die Kostenübernahme mit ihrer Versicherung.
Wie Sie an den Beratungshilfeschein kommen?
Ganz einfach: Sie gehen mit Ihren Unterlagen, die Ihre Einnahmen und Ausgaben belegen wie z.B.
- Kontoauszüge,
- Entgeltbescheinigungen Ihres Arbeitgebers der letzten 3 Monate bzw. im Falle einer selbständigen Tätigkeit Ihre Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten 3 Jahre ,
- Ihrem ALG II oder ALG IV – Bescheid,
- einem Nachweis hinsichtlich Ihrer Unterhaltspflicht gegenüber Angehörigen,
- Ihrem Wohnungsmietvertrag
- Vertrag über laufende Kredite
Zu dem zuständigen Amtsgericht, in Hamburg zur öffenlichen Rechtsauskunft.
Die Kosten im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht werden die Kosten in der ersten Instanz von jeder Partei selbst getragen.
Die Gerichtskosten werden aufgeteilt und entfallen, wenn ein Vergleich geschlossen wird. Dafür fällt eine zusätzliche Anwaltsgebühr an.
Gerichtliche Schritte werden jedoch nicht unvorbereitet eingeleitet. Insbesondere werden wir Sie vorher über die mit einem Gerichtsverfahren entstehenden Kosten aufklären.
Wenn Sie die entstehenden Kosten jedoch nicht tragen können, gibt es für Sie die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe bei dem Gericht.
Schön, wenn man rechtsschutzversichert ist.
Finanzieller Engpass?
Auch dann, wenn sie in einer Lebenssituation stehen, in der Sie das Geld für eine anwaltliche Beratung gerade nicht aufbringen können, stehen Sie natürlich nicht ohne unsere Unterstützung da.
Ratenzahlung – Beratungshilfeschein – Prozesskostenhilfe: Sie können einerseits – wenn Sie es wünschen – schon von Anbeginn unserer Tätigkeit im Rahmen von Vorausleistungen die Belastung durch eine Ratenzahlung aufteilen.
In schwierigen Einkommenssituationen erteilt in Schleswig – Holstein und Niedersachsen das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz Ihnen einen Beratungshilfeschein.
Dieser Beratungshilfeschein führt dazu, dass die anfallenden Erstberatungs- und außergerichtlichen Vertretungsgebühren – bis auf einen Eigenanteil von 10,00 € – von der Gerichtskasse übernommen werden. In Hamburg gibt es stattdessen die Möglichkeit bei der öffentlichen Rechtsauskunft Beratung zu bekommen.