Individualarbeitsrecht (Einzelvertragsarbeitsrecht)

Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir alle Arbeitnehmer*innen, AT-Angestellte, leitende Angestellte und Beamte*innen in allen das Arbeitsrecht betreffenden Zusammenhängen –

wie zum Beispiel Fragen der Rechtsmäßigkeit von Vertragsgestaltung, Vertragsänderungen, Ansprüche auf Entgelt und Schadensersatz, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Rechte im Fall von „Mobbing“, Abmahnungen, Rechte gegen angedrohte oder ausgesprochene Kündigungen.

Sprechen Sie uns gern auch dann an, wenn sich ein Rechtsproblem ankündigt. Manchmal ist es auch nur ein komisches Gefühl, dass „etwas ansteht“. Es ist gut, sich schon mal im Vorwege kennen zu lernen. Sprechen Sie uns gerne an!

Natürlich sagen wir Ihnen rechtszeitig Bescheid, ab wann unsere Leistungen Geld kosten.

Wir beraten und unterstützen Sie gern, wenn es beispielsweise um

  • Berufsausbildungsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Teilzeitanspruch
  • Befristungsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)
  • Lohn- und Entgeltansprüche
  • Ziel- und Leistungsvereinbarungen
  • Provision und Prämien
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Pflegezeit und Familienpflegezeit
  • Zeugnisansprüche
  • Abmahnung
  • Aufhebungsvertrag
  • Kündigungsschutzklage

geht.