Familienrecht

Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates, Art. 6 Grundgesetz.

Gesellschaftlich hat sich der Begriff der Familie in den letzten Jahrzehnten gewandelt. So gibt es neben der klassischen Idee von „Familie“ Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften aber auch familienähnliche Lebensbeziehungen einschließlich der sogenannten Patchwork-Familie.

Verbindungen entstehen und bestehen ohne Garantie und Gewährleistung. So wurden mehr als 39 % aller der in 1990 geschlossenen Ehen bereits geschieden.

Neben den vermögensrechtlichen Fragen liegen besonders emotionale Fallgestaltungen vor, wenn ein oder mehrere Kinder beteiligt sind. Hier bedarf es stets einer Lösung im Sinne des betroffenen Kindes.

Unser Verständnis ist es, dass es darum gehen sollte, tragfähige faire und rechtskonforme Lösungen für die Zukunft zu finden. Insofern begleiten wir Sie gerne in Konfliktsituationen.

Für Rachefeldzüge oder Bestrafungen für eine gescheiterte Beziehung stehen wir allerdings nicht zur Verfügung.

Unsere Adressaten sind:

  • Ehepartner*in
  • Lebenspartnerschaft
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Eltern
  • Alleinerziehende Mütter / Väter
  • Kinder und Jugendliche

Unsere Themen sind:

  • Ehevertrag
  • Vermögenssicherung
  • Trennung
  • Unterhaltsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht
  • Trennungsunterhalt
  • Gewaltschutz
  • Vermögensaufteilung
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Ehescheidung
  • Nachehelicher Unterhalt