Erbrecht und Vermögensrecht

Erbrecht und Familienvermögensrecht und die Übertragung von Vermögen

Mit der Wandlung klassischer Familienkonstellationen und der sich daraus ergebenden „einfachen Erbfolge“ zu komplexen anderen Konstellationen und dem zunehmenden Einfluss des europäischen Rechts und der steigenden Zahlen grenzüberschreitender Vermögen, hat sich das Erb – und Vermögensrecht in den letzten Jahrzehnten verändert.

Insofern gibt es – wenn man frühzeitig darüber nachdenkt – eine Vielzahl möglicher Fallkonstellation, die zu bedenken sind.

Insofern geht es häufig erst einmal darum zu klären welche gesetzlichen Möglichkeiten bestehen und – wenn es um größer Vermögen geht – die gewünschte Variante rechtlich haltbar zu gestalten.

In anderen Fällen geht es darum, bestehende Ansprüche zu schützen oder durchzusetzen.

Wir beraten und begleiten Sie gerne – auch in Kooperation mit Steuerberater und Notaren – bei der Errichtung von Testamenten sowie in folgenden Fragen:

  • Vermögensteil- und Vermögensvollübertragung
  • Familienvermögensrecht
  • Erbrecht
  • Ansprüche aus Testament und Erbe
  • Durchsetzung von Ansprüchen